| Veranstaltung: | BDKJ-Hauptausschuss Februar 2026 |
|---|---|
| Status: | Beschluss |
| Abstimmungsergebnis: | Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0 |
| Beschluss durch: | Hauptausschuss |
| Beschlossen am: | 22.02.2026 |
| Antragshistorie: | Version 2 |
Digitale Teilhabegerechtigkeit in den Strukturen des BDKJ
Beschlusstext
Als BDKJ ist es uns ein Anliegen, dass alle jungen Menschen an unserem Verband
teilhaben können. Digitale Räume bieten viele Chancen, junge Menschen einfacher
an Angeboten und Entscheidungsprozessen teilhaben zu lassen. Allerdings ergeben
sich im digitalen Raum auch neue Barrieren und Herausforderungen. Deswegen haben
wir im Jahr 2024 den Beschluss „Digitale Teilhabegerechtigkeit für junge
Menschen” gefasst, in dem wir unsere politischen Forderungen nach digitaler
Teilhabegerechtigkeit ausdrücken. Mit diesem Beschluss sollen nun auch unsere
eigenen Strukturen so gestaltet werden, dass digitale Teilhabe gestärkt wird.
Die unten beschriebenen Maßnahmen sollen sukzessiv in den nächsten drei Jahren
Barrieren abbauen, Chancen der Digitalisierung nutzen und Angebote zur Stärkung
der digitalen Teilhabegerechtigkeit junger Menschen schaffen. Dabei sind wir uns
bewusst, dass die Liste der Maßnahmen nicht endgültig sein kann. Daher wollen
wir auch darüber hinaus sensibel für Barrieren bleiben und diese möglichst
vermeiden oder abbauen.
Für die Umsetzung der Maßnahmen ist der Bundesvorstand in Zusammenarbeit mit den
jeweiligen Referaten zuständig. Bis zum Ende des Zeitraums, in dem neue
Maßnahmen eingeführt werden, berichtet der Bundesvorstand im Rahmen eines kurzen
Kapitels seines Rechenschaftsberichts über den Fortschritt des Projekts. Dadurch
soll sowohl Transparenz über den Prozess, als auch Aufmerksamkeit für die
innerverbandliche Behandlung des Themas geschaffen werden.
Der Digitalpolitische Ausschuss wird damit beauftragt, bei der Umsetzung des
Beschlusses zu beraten und zu unterstützen. Dazu lädt der Bundesvorstand zu
einem jährlichen gemeinsamen Strategiegespräch ein.
Ziel des Projekts ist es, Maßnahmen zur digitalen Teilhabegerechtigkeit in
Standards zu überführen: Bei digitalen Prozessen sollen Maßnahmen zur digitalen
Teilhabe junger Menschen im Verband natürlich im Prozessablauf verankert sein.
Der Bundesvorstand erarbeitet und veröffentlicht eine „Checkliste zur
barrierearmen Gestaltung digitaler Angebote”, die die Umsetzung der Web Content
Accessibility Guidelines (WCAG) zum Ziel hat und die auch über den BDKJ-
Bundesverband hinaus zur Verfügung gestellt wird. Diese dient in den
Handlungsfeldern als Grundlage für die barrierearme Gestaltung. Der BDKJ
Bundesverband strebt an, mit seinen Angeboten den Standard AAA der WCAG zu
erfüllen. [Fußnote zum Standard wird redaktionell ergänzt]
Bis Ende 2026 wird die Website des BDKJ Bundesverbands überarbeitet und dabei
werden die folgenden Maßnahmen umgesetzt:
- Es wird geprüft, wie barrierearm die Website ist und an gegebenen Stellen
nachgebessert. Als Grundlage dient die „Checkliste zur barrierearmen
Gestaltung digitaler Angebote“.
- Insbesondere sollen sehr zentrale Inhalte (z. B. der Bereich Themen,
Allgemeines über den BDKJ) in einfacher Sprache und Form aufbereitet sein.
- Es wird geprüft, inwieweit die Homepage auch in anderen Sprachen zur
Verfügung gestellt werden kann.
- Die Nutzung unserer Homepage auf mobilen Endgeräten wird optimiert, sowohl
im Landscape- als auch im Portrait-Format.
- Bei Verwendung von PDF-Dateien, wird auf die Lesbarkeit mittels
Screenreader geachtet. Bei anderen Dateien werden wo möglich offene
Dateiformate genutzt.[1]
- Auf einer Unterseite zu digitaler Gewalt verweisen wir auf
Beratungsstellen und Melde- und Beschwerdesysteme.
- Das Corporate Design des BDKJ wird für die Website auf Barrierearmut
überprüft und gegebenenfalls Vorschläge zur Anpassung des Corporate
Designs gemacht.
Ein großer Teil des digitalen Lebens junger Menschen findet auf sozialen Medien
statt. Deshalb setzen wir bis Ende 2026 folgende Maßnahmen um:
- Digitale Angebote des BDKJ in sozialen Medien werden barrierearm
gestaltet. Dazu wird die „Checkliste zur barrierearmen Gestaltung
digitaler Angebote“ umgesetzt. Insbesondere werden Ersatztexte für Bilder
verwendet sowie sollen bei Videos im gesamten Social Media Auftritt des
BDKJ-Bundesverbands Untertitel verwendet werden.
- Der BDKJ-Bundesvorstand prüft im Rahmen der regelmäßig Überprüfung der
Kommunikationsstratigie des BDKJ-Bundesverbandes, welche Social Media
Kanäle genutzt werden sollen, um die für ihn relevanten Zielgruppen zu
erreichen. Dabei werden Aspekte der digitalen Teilhabegerechtigkeit -
insbesondere der digitalen Barrierefreiheit und dem Ansprechen
unterschiedlicher Milleus - berücksichtigt. In diesem Rahmen wird der
Aufbau einer Präsenz auf dezentralen und freien Social-Media-Plattformen
überprüft.
- Der BDKJ-Bundesvorstand prüft im Rahmen der regelmäßig Überrüfung der
Kommunikationsstratigie des BDKJ-Bundesverbandes, welche Socail Media
Kanäle genutzt werden sollen, um die für ihn relevanten Zielgruppen zu
erreichen.
- Es wird auf eine gleichwertige Darstellung von allen Geschlechtern
geachtet. Uns ist bewusst, dass wir eine Vorbildfunktion haben und machen
insbesondere Frauen (beispielsweise über das Präsidium der
Bundesfrauenkonferenz) und andere marginalisierte Geschlechter in den
Themen der digitalen Teilhabegerechtigkeit sichtbar.
- Es werden belastbare Kriterien, wann Kommentare gelöscht und/oder Accounts
blockiert werden, erarbeitet und veröffentlicht. Strafrechtlich relevante
Inhalte in unseren Kommentarspalten werden zur Anzeige gebracht.
- Beim Verteilen von Sharepics an die Jugend- und Diözesanverbände werden
direkt entsprechende Alternativtexte mit verteilt.
Regelmäßig prüfen wir, ob ein Bedarf an digitalen verbandsinternen
Ausstauschräumen besteht, die möglichst Macht & Diskriminierungssensibel sind
und so ein gemeinsamer safer Space für respektvollen Austausch sein können. Die
Prüfung wird gemeinsam mit dem Digitalpolitischen Ausschuss im jährlichen
Strategiegespräch geplant. Sollte dieser gegeben sein, wird ein moderiertes
Forum eingerichtet. Bei der Auswahl des Tools für die Einrichtung des Forums
wird auf Barrierefreiheit geachtet und möglichst freie Software verwendet.
Um auf unseren Konferenzen (Hauptversammlung, Bundeskonferenzen der
Jugendverbände, Bundeskonferenz der Diözesanverbände und Bundesfrauenkonferenz)
allen Jugendverbandler*innen Teilhabe zu ermöglichen, setzen wir bis Ende 2027
die folgenden Maßnahmen um:
- Die Anmeldung der Konferenz wird entsprechend der „Checkliste zur
barrierearmen Gestaltung digitaler Angebote“ barrierearm gestaltet.
- Bei der Erfassung und Verarbeitung von Teilnehmer*innendaten werden
weiterhin ausschließlich datenschutzrechtlich zulässige Tools verwendet.
Zudem wird überprüft, inwieweit bei der Auswahl von Tools das Recht auf
informationelle Selbstbestimmung der Teilnehmer*innen stärker Gewichtung
erfahren kann.
- Für die Dauer der jeweiligen Konferenz bieten wir Geräte zum Ausleihen an,
damit auch Personen ohne geeignete Endgeräte teilnehmen können.
Teilnehmer*innen können bereits in der Anmeldung angeben, ob sie ein
entsprechendes Gerät benötigen. Zudem schaffen wir eine Möglichkeit für
Personen ohne eigene digitale Endgeräte, die Konferenzunterlagen im
Vorhinein zu erhalten.
- Die Konferenzunterlagen werden nach Möglichkeit barrierearm zur Verfügung
gestellt. Dazu wird die „Checkliste zur barrierearmen Gestaltung digitaler
Angebote“ zur Überprüfung hinzugezogen. Insbesondere werden
Konferenzinhalte in Schrift und Form aufbereitet. Bei Dateien kommen dabei
primär offene Formate zum Einsatz. Bei Dateien kommen PDF-Dateien oder
primär offene Formate zum Einsatz. Bei der Formulierung von Anträgen
werden die Antragsteller*innen im Vorhinein gebeten, auf eine barrierearme
Gestaltung zu achten.
- Im Konferenzsaal und in allen weiteren Tagungsräumen stellen wir ein
offenes WLAN-Netzwerk zur Verfügung, das auch außerhalb der Sitzungszeit
genutzt werden kann.
- Wir setzen zur Umsetzung unserer Konferenzen nach Möglichkeit freie
Software (Antragsgrün, OpenSlides, Libreoffice, ...) ein.
- Bei der Visualisierung der Konferenz wird auf eine barrierearme
Darstellung geachtet (insbesondere bei der Farbgestaltung und Textgröße).
- Der Social-Media-Auftritt während der Konferenz wird entsprechend der
Maßnahmen aus dem Handlungsfeld „soziale Medien“ gestaltet.
- Nach der Konferenz werden die Beschlüsse barrierearm auf der Website zur
Verfügung gestellt. Insbesondere werden zentrale Beschlüsse auch in Form
eines barrierearmen, zusammenfassenden One-Pagers in einfacher Sprache zur
Verfügung gestellt.
Darüber hinaus wird der Digitalpolitische Ausschuss damit beauftragt, eine
Reflexion der zunehmend fortgeschrittenen Digitalisierung unserer Konferenzen
und deren Auswirkungen auf unsere Konferenzkultur zu erstellen.
- Bei Verwendung von PDF-Dateien, wird auf die Lesbarkeit mittels
Screenreader geachtet. Bei anderen Dateien werden wo möglich offene
Dateiformate genutzt.[1]
- Die Arbeitshilfen werden barrierearm entsprechend der „Checkliste zur
barrierearmen Gestaltung digitaler Angebote“ zur Verfügung gestellt.
Insbesondere wird bei Verwendung von PDF-Dateien auf Screenreader
Compatibility geachtet.
- Sehr zentrale Inhalte aus Arbeitshilfen und anderen digitale
Veröffentlichungen, insofern diese sich an die Gliederungen der
Jugendverbände richten, werden zusätzlich in leicht zugänglicher und
einfach verständlicher Sprache und Form zur Verfügung gestellt. Dies kann
beispielsweise in Form von übersichtlichen One-Pagern mit den wichtigsten
Informationen, kurzen erklärenden Texten oder auch durch Videos erfolgen.
Diese werden barrierearm zur Verfügung gestellt.
Um in unseren Gremien allen Jugendverbandler*innen Teilhabe zu ermöglichen,
setzen wir bis Ende 2027 die folgenden Maßnahmen um:
- Bei der Erfassung und Verarbeitung der Daten von Gremienmitgliedern werden
weiterhin ausschließlich datenschutzrechtlich zulässige Tools verwendet.
Zudem wird überprüft, inwieweit bei der Auswahl von Tools das Recht auf
informationelle Selbstbestimmung der Teilnehmer*innen stärker Gewichtung
erfahren kann.
- Für die Dauer der Amtszeiten von gewählten Gremienmitgliedern in den
Gremien des BDKJ Bundesverbandes bieten wir bei Bedarf Geräte zum
Ausleihen an, damit auch Personen ohne geeignete Endgeräte an
Videokonferenzen teilnehmen, gemeinsam an Dokumenten arbeiten und
Absprachen treffen können.
- Die Unterlagen für Sitzungen werden bei Bedarf entsprechend der
„Checkliste zur barrierearmen Gestaltung digitaler Angebote“ barrierearm
zur Verfügung gestellt. Insbesondere werden die Inhalte bei Bedarf in
einfacher Sprache und Form aufbereitet. Bei Verwendung von PDF-Dateien,
wird auf die Lesbarkeit mittels Screenreader geachtet. Bei anderen Dateien
werden wo möglich offene Dateiformate genutzt.
- Bei Problemen mit digitalen Anwendungen steht eine Person aus der
Bundesstelle als Kontakt bereit, um beispielsweise bei Problemen mit dem
Zugriff auf Dateien zu unterstützen.
- Während präsenter Sitzungen stellen wir ein offenes WLAN-Netzwerk zur
Verfügung, wenn vor Ort kein WLAN-Zugang vorhanden ist.
- Bei der Visualisierung in Sitzungen wird auf eine barrierearme Darstellung
geachtet (insbesondere bei der Farbgestaltung und Textgröße).
- Der Social-Media-Auftritt über Sitzungen wird entsprechend des Abschnittes
zu sozialen Medien barrierearm gestaltet.
- Nach Gremiensitzungen, in denen öffentliche Beschlüsse getroffen wurden,
werden die Beschlüsse auf barrierearme Weise zur Verfügung gestellt.
Insbesondere werden zentrale Beschlüsse auch in Form eines barrierearmen,
zusammenfassenden One-Pagers in einfacher Sprache zur Verfügung gestellt.
Für die ehrenamtlichen Mitglieder des Bundesvorstands werden ab spätestens Ende
2027 dienstliche Geräte bereitgestellt, die diese nutzen können. Dies umfasst
sowohl Smartphones als auch Laptops. Falls dieses Angebot nicht genutzt wird,
werden Ehrenamtliche mit allen Lizenzen für proprietäre Software ausgestattet,
die für die Mitarbeit benötigt werden, insofern nicht ohnehin freie Software zum
Einsatz kommt.
- Die Anmeldung zum Bildungsangebot wird entsprechend der „Checkliste zur
barrierearmen Gestaltung digitaler Angebote“ barrierearm gestaltet. Dazu
gehört die Bereitstellung einer Version in einfacher Sprache.
- Bei der Erfassung und Verarbeitung von Teilnehmer*innendaten werden
weiterhin ausschließlich datenschutzrechtlich zulässige Tools verwendet.
Zudem wird überprüft, inwieweit bei der Auswahl von Tools das Recht auf
informationelle Selbstbestimmung der Teilnehmer*innen stärker Gewichtung
erfahren kann.
- Die Unterlagen zum Bildungsangebot werden entsprechend der „Checkliste zur
barrierearmen Gestaltung digitaler Angebote“ barrierearm aufbereitet und
bei Bedarf in einfacher Sprache zur Verfügung gestellt. Dabei kommen
vorzugsweise offene Dateiformate zum Einsatz.
- Bei Bildungsangeboten, die in Präsenz stattfinden und die Verwendung
digitaler Räume vorsehen wird in den Tagungsräumen ein WLAN-Netzwerk
bereitgestellt.
- Zur Umsetzung der Bildungsangebote des Bundesverbands setzen wir nach
Möglichkeit freie Software, wie beispielsweise LibreOffice, ein.
- Auch bei der Visualisierung während der Angebote achten wir auf eine
barrierearme Gestaltung, insbesondere hinsichtlich der Farbwahl und
Textgröße.
- Ebenso wird der begleitende Social-Media-Auftritt entsprechend der
Maßnahmen aus dem Handlungsfeld “soziale Medien” barrierearm umgesetzt.
- Darüber hinaus werden Weiterbildungsmaßnahmen für Jugendleiter*innen zum
Thema digitale Gewalt konzipiert und den Jugendverbänden zur Verfügung
gestellt.
- Der Bundesvorstand setzt sich dafür ein, dass die Vermittlung von
Medienkompetenz fest in Juleica-Schulungen für Kinder und Jugendliche
integriert wird. Dafür geht der BDKJ-Bundesvorstand auf die BDKJ-
Landesstellen zu und bringt sich im DBJR zum Thema ein.
- Bei der Erstellung von Teams und Kleingruppen zu digitalen Themen wird auf
eine vielfältige Besetzung geachtet. Auch bei der Präsentation der
Ergebnisse wird darauf Wert gelegt, dass diese Vielfalt sichtbar wird.
Bei neuen digitalen Tools in der Bundesstelle wird freie Software
verwendet, sofern dies im Hinblick auf den Ressourceneinsatz sinnvoll ist
und für den Anwendungszweck geeignete freie Software existiert. Zudem wird
regelmäßig überprüft, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen ob
bestehende proprietäre Software durch geeignete freie Software ersetzt
werden kann und gegebenenfalls ein Umstieg durchgeführt.
[1] Ein offenes Dateiformat ist ein Dateiformat, das durch eine offen
veröffentlichte Spezifikation definiert ist und von jedem genutzt und
implementiert werden kann. Beispiele für offene Dateiformate sind odt-Dateien
für Texte und ods-Dateien für Tabellen. Diese können auch mit Microsoft Word
bzw. Excel erzeugt und bearbeitet werden.
Begründung
Uns ist es ein Anliegen, dass alle junge Menschen an den Angeboten und Entscheidungen in unserem Verband teilhaben können und dadurch dabei sein, mitmachen und mitgestalten können. Schon bei Erarbeitung des Beschlusses “Digitale Teilhabegerechtigkeit für junge Menschen” war für uns schnell klar, dass neben der Erstellung und Veröffentlichung politischer Forderungen zur digitalen Teilhabegerechtigkeit zwingend auch eine Beschäftigung mit unseren eigenen Strukturen einhergehen muss.
Ein Schwerpunkt der hier dargestellten Maßnahmen stellt die barrierearme Gestaltung unserer digitalen Angebote dar. Die Inhalte der Checkliste basieren größtenteils auf den “Web Content Accessibility Guidelines” (WCAG; “Richtlinien für barrierefreie Webinhalte”), die inzwischen offiziell Standards für die Gestaltung digitaler Angebote setzen. Tatsächlich ist die Umsetzung der ersten beiden Stufen (A und AA) der WCAG für Organisationen mit mehr als 10 Mitarbeiter*innen, die wirtschaftlich tätig sind (z.B. durch Merchandise-Shops), inzwischen sogar gesetzlich verpflichtend (vgl. BFSG).
Wir sind uns bewusst, dass die dargestellten Maßnahmen teilweise einen höheren Arbeitsaufwand mitbringen und unterschiedlich schnell umsetzbar sind. Darum schlagen wir die Umsetzung des Beschlusses in sukzessiven Schritten über die nächsten drei Jahre vor: So kann jedes Jahr separat ein Schwerpunkt gesetzt werden, der dann über das Jahr bearbeitet werden kann. Die von uns vorgeschlagene Reihenfolge der Bearbeitung baut auf folgenden Kriterien auf:
- Wie groß ist die betroffene Personengruppe? (Angebote, die sich an den gesamten Verband richten, werden höher priorisiert als Angebote, die ausschließlich den Bundesvorstand oder die Bundesstelle betreffen.)
- Wie hoch ist der Umsetzungsaufwand? (Tendenziell sind Handlungsfelder mit hohem Umsetzungsaufwand in der Reihenfolge zurückgestellt, damit mensch sich gut auf die Umsetzung vorbereiten kann.)
- Sind die Maßnahmen in der Handlungsfeldern ähnlich? (Handlungsfelder, in denen sehr ähnliche Maßnahmen anstehen, sollen möglichst zeitgleich bearbeitet werden.)
Gleichzeitig müssen auch Themen aus späteren Jahren wahrscheinlich auch früher als zu Jahresbeginn angestoßen werden, da die Umsetzung innerhalb eines Jahres sonst eher knapp wird. Der im Antrag enthaltene Zeitplan und die darin enthaltene Priorisierung ist erst mal lediglich ein Vorschlag unsererseits. Wir sind gerne bereit hier im Gespräch mit euch im Hauptausschuss und mit Blick auf die Umsetzbarkeit des Zeitplans auch nochmal umfassende Anpassungen vorzunehmen, falls der Hauptausschuss dies als sinnvoll erachtet.
Als DiPA wollen wir den Prozess auch im Nachgang gerne aktiv begleiten und mit unserer Expertise unterstützen. (Der Ausschuss läuft natürlich eigentlich in einem halben Jahr aus. Wir werden als Ausschuss aber auf der HV eine Verlängerung des DiPA beantragen.) Um hier gut unterstützen zu können soll ein Mal im Jahr ein gemeinsames Strategiegespräch des DiPA mit dem Bundesvorstand und den betroffenen Referaten stattfinden.
